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Wenn KI gegen KI schreibt — wer urteilt dann noch?

Der EU AI Act schreibt den „Human in the Loop“ vor. Und das ist gut so.

Vor einem Jahr war die Arbeit mit KI noch etwas für Technikbegeisterte — und ein Anlass zum Schmunzeln für alle anderen. Dann schlich sie sich so schnell in den Alltag ein, dass sie heute kaum noch wegzudenken ist. So selbstverständlich wie eine Web-Suchmaschine.

In unserem Feld, dem Legal Tech, ist sie umstritten. Und doch nutzen immer mehr Anwälte und Richter KI. Ein Anwalt ohne KI hat gegen einen Anwalt mit KI kaum noch eine Chance. Gerichte werden mit KI-generierten Schriftsätzen geflutet — und die einzige Möglichkeit für den Richter, dieser Textflut Herr zu werden, ist oft selbst der Einsatz von KI.

Das Ergebnis: Der eine Anwalt schreibt mit KI gegen den anderen Anwalt mit KI, und der Richter bewertet mit KI-Unterstützung. Scherzhaft sage ich manchmal: Warum fragen wir nicht gleich die KI, wer gewinnt?

Die Entscheidung muss beim Menschen bleiben

Genau da liegt die Gefahr — und die Herausforderung für die Zukunft. Der EU AI Act schreibt den „Human in the Loop“ vor. Und das ist, bei aller berechtigten Kritik an EU-Verordnungen, gut so. Die Entscheidung muss beim Menschen bleiben.

Bei CEAVEO ist dieses Prinzip nicht nachträglich angebaut, sondern Teil der Architektur: In jeden KI-Workflow ist die menschliche Prüfung fest integriert. Jede KI-Ausgabe ist ein Entwurf — geprüft und verantwortet von einem Menschen.

Ein Werkzeug für den Mittelstand

Mit CEAVEO LEGALinhouse geben wir kleinen und mittelständischen Unternehmen genau dafür ein Werkzeug an die Hand: KI-Unterstützung für die eigene Rechtsabteilung — im rechtlichen und im menschlichen Rahmen. Damit der Mittelstand mit Konzernen und Behörden auf Augenhöhe agieren kann.

Ihre Rechtsabteilung — digitalisiert.

Standpunkt von CEAVEO · Stand: Juli 2026

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